BMF-Schreiben
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie Überlassung an Arbeitnehmer
Mit BMF-Schreiben v. 7.2.2022 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer Stellung genommen.
III C 2 - S 7300/19/10004 :001 - DOK 2022/0088874
§ 1 UStG, § 3 UStG, § 10 UStG;
Abschnitt 15.23 UStAE;
§ 3 EStG, § 6 EStG
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 20.1.2021, C-288/19, QM, auf die deutsche Verwaltungsauffassung werden derzeit noch mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Hierzu ergeht ggf. ein gesondertes BMF-Schreiben.
Den Volltext des BMF-Schreibens finden Sie hier.